Redebeitrag 2016 – 2: ak moB

Liebe Freund_innen,
seit Jahren versuchen die fundamentalistischen AbtreibungsgegnerInnen, sich selbst ein neues Image zu geben. Sie möchten nicht als religiöse FanatikerInnen dastehen, die Frauen* und queere Menschen hassen. Um für die sogenannte gesellschaftliche Mitte anschlussfähig zu bleiben, geben sie sich human und überparteilich. Tatsächlich werden die sogenannten Lebensschützer von der neurechten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ unterstützt. Sie schreiben sich „Inklusion“ auf die Schilder und tun so, als würden sie sich mit ihrer Forderung nach einem weitgehenden Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen für die Rechte von Behinderten einsetzen; ihnen geht es dabei allen Ernstes um die „Inklusion Ungeborener“.
Wir, der Arbeitskreis mit_ohne Behinderung, halten das für einen sehr schlechten Witz. Bereits in den 1980er Jahren wurden die sogenannten „Lebensschützer“ von Aktivistinnen kritisiert, die sich selber „Krüppelfrauen“ nannten. Die Krüppelfrauen traten schon damals für das Recht aller, also auch behinderter Frauen ein, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Gleichzeitig kritisierten sie schon damals den sich am Horizont abzeichnenden Trend zur Pränataldiagnostik und zu selektiven Schwangerschaftsabbrüchen, wenn beim künftigen Kind eine Beeinträchtigung diagnostiziert wird. PND ist inzwischen zur Normalität geworden; bei PND und Präimplantationsdiagnostik wird in erster Linie nach sogenannten Abweichungen beim Fötus gesucht. Wir finden: Es muss ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch geben. Aber es gibt kein Recht auf ein ‘gesundes’ Kind.

Viele „Lebensschützer“, die heute hier aufmarschieren, gehören einer Partei an oder werden von dieser unterstützt, die die Forderungen behinderter Menschen seit Jahrzehnten abwehrt und deren Rechte beschneidet.
Ein aktuelles Beispiel dazu: Von der Regierung wurde der Entwurf für ein sogenanntes Teilhabegesetz vorgelegt. An das Gesetz wurden im Vorfeld große Versprechen und hohe Erwartungen geknüpft. Diese wurden aber enttäuscht: Wichtige Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen bleiben ein Teil der Sozialhilfe und damit einkommens- und vermögensabhängig, obwohl das den Menschenrechten widerspricht. Auch wird das ursprünglich geplante bundeseinheitliche Blinden- und Gehörlosengeld nicht eingeführt. Das Recht Gehörloser auf Gebärden- oder Schriftdolmetschung wird nicht erweitert. Nach wie vor bekommen taube Menschen Übersetzungen nicht in der Freizeit und nicht beim ehrenamtlichen Engagement bezahlt. Wenn Ihr euch als Hörende mal gefragt habt, warum in eurem Freundeskreis oder in eurer politischen Gruppe vermutlich niemand gehörlos ist – das ist einer der Gründe!
Von den geplanten Verschlechterungen seien nur einige Punkte aufgezählt:
Durch eine neue Definition des Personenkreises, der ein Recht auf die Leistungen hat, werden Behinderte von Hilfen ausgeschlossen, wenn sie nicht „behindert genug“ sind.
Im Entwurf fällt die Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungen weg, der Grundsatz „ambulant vor stationär“ läuft ins Leere. Sozialämter haben es dadurch leichter, behinderte Menschen zum Leben in einem Heim zu zwingen. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser zufolge darf niemand gezwungen werden, in bestimmten Wohnformen, z.B. in einem Heim, zu leben.
Individuelle Rechte auf Hilfe werden abgeschafft, indem das „Poolen“, also das Zusammenlegen von Leistungen für behinderte Menschen, vorgesehen wird.
Wir könnten noch viele andere problematische Punkte aufzählen, auch jenseits des Teilhabegesetzes. Das alles haben wir nicht nur, aber wesentlich auch der CDU zu verdanken, deren Mitglieder u.a. hier heute marschieren.
Leute, die ernsthaft meinen, verschmolzene Ei- und Samenzelle seien das gleiche „Leben“ wie ein geborener Mensch. Leute, die nicht davor zurückschrecken, mit Kräften rechts der CDU zusammenarbeiten. Thomas Schneider, Vorsitzender der „Christdemokraten für das Leben“ Erzgebirge, verbreitet in seinem Lichtzeichen-Verlag die Schrift des evangelikalen Pastors Jakob Tscharntke. Dieser war umjubelter Gast der AfD in Talheim, Baden-Württemberg. In seiner Gemeinde Riedlingen verglich er letztes Jahr Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, indirekt mit „einfallenden räuberischen Horden“.
Nein, mit solchen Leuten kann und muss man nicht diskutieren, solche Leute muss man bekämpfen. Wenigstens halten sie auf ihrem Marsch den Mund, das ist schon mal ein guter Anfang.
In diesem Sinne wünschen wir Euch eine gelungene Gegendemonstration!
Love Disability, hate § 218!
Arbeitskreis mit_ohne Behinderung (ak moB), Berlin