Urteil: Videoüberwachung 2017 durch Polizei war rechtswidrig

Immer wieder mussten wir bei unseren Versammlungen in Annaberg-Buchholz die Erfahrung machen, dass die eingesetzten Polizeikräfte unseren Protest behindern, statt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen.

Ein neuer Tiefpunkt war letztes Jahr mit der verdeckten Videoüberwachung der Zwischenkundgebung auf dem Marktplatz erreicht, den der Polizeiführer vor Ort zunächst dreist leugnete. Durch eine kleine Anfrage musste die Staatsregierung die Aufstellung der Kameras auf dem Rathausturm allerdings einräumen. Statt die Polizei zu einer anderen Praxis aufzufordern, wurde die Maßnahme von Innenminister Markus Ulbig (CDU) allerdings als rechtmäßig dargestellt.

Mit unserer Demo-Anmelderin Sarah Buddeberg haben wir gegen die verdeckte Videoüberwachung unseres Protest im Jahr 2017 geklagt. Uns war wichtig, eine solche Missachtung elementarer Grundrechte durch die Polizei nicht einfach als Normalfall der “Sächsischen Demokratie” hinzunehmen.

Nun hat das Verwaltungsgericht Chemnitz geurteilt, dass die verdeckte Aufnahme und Übertragung von Bildern von Demonstrant*innen rechtswidrig war. Wir hoffen, dass der Einsicht der Polizeidirektion Chemnitz in die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens auch ein anderes Verhalten folgt.

Mit dem Verfahren haben sind wir unserem Anspruch gefolgt,  solidarisch gegen jede Repression einzustehen, egal ob sie sich gegen einzelne Aktivist*innen oder uns alle richtet.

Unsere Pressesprecherin Lisa Mueller dazu:

„Die grundrechtswidrige und anlasslose Videoüberwachung unserer Demonstration 2017 ist leider nur ein Teil der wiederkehrenden Schikanen der sächsischen Polizei. Wir begrüßen das eindeutige Urteil und stehen solidarisch gegen jede Repression. Wenn sich sexistische Verhältnisse im Handeln der Polizei manifestieren, werden wir dies auch in Zukunft klar benennen und uns davon nicht einschüchtern lassen. Wir werden weiterhin mit vielen Menschen gemeinsam für feministische Forderungen auf die Straße gehen.“

Hier die gemeinsame Pressemitteilung von Sarah Buddeberg und Pro Choice Sachsen zum positiven Anerkenntnisurteil: https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/buddeberg-gericht-urteilt-polizeiliche-kameraueberwachung-von-pro-choice-demo-war-rechtswidrig/